Elterngeld

Elterngeld Pixabay

Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell. Dies erleichtert Ihnen, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen.

Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch, wenn Sie ein Kind bekommen haben und es selbst betreuen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen (gemeinsamer Haushalt)
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche.

Es gibt drei Varianten von Elterngeld:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren. Mehr zu den einzelnen Varianten erfahren Sie hier:

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben. Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld, wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 Euro monatlich, das ElterngeldPlus mindestens 150 Euro monatlich (Mindestbetrag).
Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein BasisElterngeld von monatlich bis zu 1.800 Euro bzw. ein ElterngeldPlus von monatlich bis zu 900 Euro (Höchstbeträge) errechnen.
Hier geht es zum Elterngeldrechner:

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten "Lebensmonate" Ihres Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren ist, dann ist
der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März,
der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April,
der 3. Lebensmonat vom 15. April bis zum 14. Mai
und so weiter.

Unterschiedliche Dauer je nach Elterngeld-Variante:

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen:
  • Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. 
  • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch können Sie sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten. 
  • Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn Sie beide parallel in Teilzeit arbeiten. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. 
Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde.
Onlineantrag bzw. Formulare zum Herunterladen:

Erklärfilm zum Elterngeld:


Zentrum Bayern Familie und Soziales
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