Kindergeldzuschlag (KiZ) verstehen / beantragen
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Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer
Gut zu wissen: Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2023 auf monatlich bis zu 250 Euro pro Kind erhöht. Der 2022 eingeführte Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. Wenn Sie bereits Kinderzuschlag erhalten oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.
Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie die Familienkasse über Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie informieren.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Kinderzuschlag?
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt.
Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge ausgezahlt.
Beantragen Sie Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Familienkasse. Diese informiert Sie mit einem Schreiben (Fachbegriff: Bescheid) anschließend darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Der KiZ-Lotse hilft
Online gibt es einen KiZ-Lotsen. Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob der Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie danach direkt online erstellen.
Hier geht es zum KiZ-Lotsen:
Weitere Informationen, wie z.B. welche Unterlagen sind notwendig, wie lange dauert die Antragsbearbeitung etc. finden Sie hier:
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