Übernahme von Beiträgen für Kita / Hort und auch Tagesmütter

Übernahme von Beiträgen für Kita / Hort und auch Tagesmütter ©Pixabay(Design_Miss_C)

Das Amt für Jugend und Familie übernimmt bei unzureichenden Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für den Krippen-, Kindergarten-, Hortbesuch und auch Tagesmütter.

Jeder einzelne Antrag wird individuell geprüft. 

Was muss ich tun, um eine finanzielle Unterstützung für die Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträge zu bekommen?

  • das Formular „Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträgen" ausfüllen
  • alle dafür benötigten Belege in Kopie beifügen
  • und auch die ausgefüllte Besuchsbestätigung des Kindergartens / der Kinderkrippe / des Hortes inkl. der Angaben über den Betrag für das Mittagessen.
Formular „Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträgen":

Beziehen Sie eine oder mehrere der folgenden Leistungen?
  • ALG II (Jobcenter)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • SGB XII
  • Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG
Falls ja, dann reichen Sie bitte die Bescheide (in Kopie) dazu vollständig von allen Familienmitgliedern ein. In diesem Fall sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen nötig.

Was muss ich tun, um eine finanzielle Unterstützung für die Tagesmutterbeiträge zu bekommen?

Das Amt für Jugend und Familie übernimmt bei unzureichenden Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für die Tagesmutter.

Formular "Antrag auf Tagespflege":

Mehr Informationen und zuständige Ansprechpartner im Landratsamt:




Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie
Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe werden die unterschiedlichsten Beratungs- und Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt und die Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfüllt.

Kontakt
Landratsamt Dachau - Amt für Jugend und Familie
Bgm.-Zauner-Ring 5
85221 Dachau
08131 / 74 12 00

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