Unterhaltsvorschuss - finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss - finanzielle Hilfe für Alleinerziehende ©Pixabay

Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.

Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. 
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. 
Zusätzlich müssen sie einen Antrag stellen.

Wann bekommt man einen Unterhaltsvorschuss (Voraussetzungen)?

Der alleinerziehende Elternteil muss einen Antrag stellen. 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können gewährt werden, wenn das Kind
  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  • bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält,
  • keine oder geringe Waisenbezüge erhält,
  • das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
  • das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
  • durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.

Welche Unterlagen sind erforderlich für die Beantragung?

  • Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente

Nähere Informationen und direkte Ansprechpartner im Landratsamt Dachau:

Antrag und Merkblatt auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz:


Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie
Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe werden die unterschiedlichsten Beratungs- und Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt und die Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfüllt.

Kontakt
Landratsamt Dachau - Amt für Jugend und Familie
Bgm.-Zauner-Ring 5
85221 Dachau
08131 / 74 12 00

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