
„Wie soll ich das alles bezahlen?“

Das alles belastet nicht nur die eigene Psyche, sondern wirkt sich auch massiv auf die Familie und die Mitmenschen der Betroffenen aus. Ab einem gewissen Punkt sind betroffene Personen auch schlichtweg überfordert. Oft ist es ihnen zwar bewusst, dass es so nicht weitergehen kann, sich aber die Misere einzugestehen und tatsächlich zu stellen, bringt oft zu viele Hürden mit sich, die viele Betroffene nicht schaffen zu bewältigen.
Der Gesetzgeber ermöglicht verschuldeten Menschen einen wirtschaftlichen Neuanfang und in drei Jahren schuldenfrei zu sein. Hierfür müssen die Betroffenen gemeinsam mit einer geeigneten Stelle oder Person, z.B. einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt, ihre Schuldensituation sortieren und analysieren und anschließend ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen. Kommt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht zu Stande, kann das gerichtliche Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung beantragt werden.
Je früher die Betroffenen den Kontakt zur Schuldnerberatung suchen, desto besser. Durch zu langes Zuwarten werden unter Umständen rechtskräftige Titel gegen die Betroffenen geschaffen, die insbesondere mit hohen Kosten- und Zinsforderungen verbunden sind.
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