Elternzeit

Elternzeit

Immer häufiger nehmen Eltern die Elternzeit in Anspruch. Doch wie beantrage ich sie? Und gibt es da Fristen, die ich einhalten muss? Bedarf es der besonderen Schriftform oder reicht es aus, wenn ich meinem Arbeitgeber eine Mail schicke?

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass ein Telefax nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform zu wahren. Das Elternzeitverlangen muss eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. 

Die in der Praxis häufig vorkommenden Anträge per E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam. In diesen Fällen können sich Arbeitnehmer somit grundsätzlich nicht auf den Sonderkündigungsschutz der Elternzeitler berufen. 

Quelle | BAG, Urteil vom 10.5.2016, Az. 9 AZR 145/15,

Alexandra Salvermoser
Alexandra Salvermoser

Alexandra Salvermoser, selbst Mutter von drei Kindern, ist Steuerberaterin und hat mit Ihrem Mann eine eigene Kanzlei in Dachau.

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