
Welchen Familiennamen erhält mein Kind?

• führen Sie einen gemeinsamen Familien-/ Ehenamen, so erhält auch Ihr Kind diesen Namen als Geburtsnamen;
• führen Sie keinen Ehenamen und steht Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zu, so entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den vom Vater oder Mutter geführten Familiennamen als Geburtsnamen erhält. Einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen können Sie nicht bilden. Der von Ihnen gewählte Geburtsname gilt auch für weitere Geschwister aus dieser Verbindung;
• haben Sie die alleinige Sorge, so erhält Ihr Kind Ihren Familiennamen als Geburtsnamen. Sie können Ihrem Kind aber auch mit Einwilligung des anderen Elternteils dessen Familiennamen als Geburtsnamen erteilen;
Begründen Sie als Eltern später eine gemeinsame Sorge, so können Sie gemeinsam innerhalb von drei Monaten den Namen Ihres Kindes neu bestimmen.
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