Welchen Familiennamen erhält mein Kind?

Welchen Familiennamen erhält mein Kind?

Das Kind kommt zur Welt, man hat sich sehr viel Gedanken zum Vornamen gemacht, aber welchen Familiennamen soll es haben? Ist es möglich, einen Doppelnamen zu geben, zusammengesetzt aus dem Familiennamen beider Elternteile?

Diese Fälle sind möglich:

• führen Sie einen gemeinsamen Familien-/ Ehenamen, so erhält auch Ihr Kind diesen Namen als Geburtsnamen;

• führen Sie keinen Ehenamen und steht Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zu, so entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Kind den vom Vater oder Mutter geführten Familiennamen als Geburtsnamen erhält. Einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen können Sie nicht bilden. Der von Ihnen gewählte Geburtsname gilt auch für weitere Geschwister aus dieser Verbindung;

• haben Sie die alleinige Sorge, so erhält Ihr Kind Ihren Familiennamen als Geburtsnamen. Sie können Ihrem Kind aber auch mit Einwilligung des anderen Elternteils dessen Familiennamen als Geburtsnamen erteilen;

Begründen Sie als Eltern später eine gemeinsame Sorge, so können Sie gemeinsam innerhalb von drei Monaten den Namen Ihres Kindes neu bestimmen.

Martina Brandlhuber
Martina Brandlhuber

Frau Brandlhuber ist Fachanwältin für Familienrecht und in der Kanzlei Rößner tätig.

Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Christian Rößner, Martina Brandlhuber, Linda Thirkettle
Konrad-Adenauer-Str. 26
85221 Dachau
08131 / 333 890

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